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Info A-Z

Antworten zu den häufigsten Fragen rund um den Schulalltag

Aufgabenbetreuung

Ist eine Schülerin oder ein Schüler regelmässig nicht in der Lage, die Hausaufgaben alleine zu erledigen, können diese in der Schule unter Aufsicht und in geeigneten Räumlichkeiten selbständig gelöst werden. Bei diesen Stunden handelt es sich nicht um Nachhilfeunterricht. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben einen Teil der Kosten für die Aufgabenbetreuung zu übernehmen.

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, die Aufgabenbetreuung maximal dreimal wöchentlich zu besuchen. Der Zeitpunkt der Aufgabenbetreuungslektion wird dem Stundenplan der Primarschule angepasst.

Weitere Informationen

Beschwerden

Alle am Schulleben beteiligten Personen haben ein grosses Interesse an einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit und einem vertrauensvollen Umgang. Im Bereich Schule haben viele Menschen miteinander zu tun; es gibt auch immer wieder anspruchsvolle Situationen zu bewältigen. Dabei hat eine gut geklärte, geregelte und verbindliche Kommunikation zwischen den Beteiligten eine zentrale Funktion.

Ein sachlicher und angemessener Umgang mit Beschwerden erfordert von allen Betroffenen die Einhaltung eines festgelegten Kommunikations- bzw. Instanzenweges. Es ist wichtig, dass der Beschwerdegegenstand das persönlich Erlebte, bzw. die persönliche Befindlichkeit wieder gibt und nicht auf Gehörtem, Vernommenem, Zugetragenem basiert. Es ist von Bedeutung, ob die Beschwerde auf einen Einzelfall hinweist oder auf ein generell begründetes Problem. Für einen korrekten und konstruktiven Umgang mit Beschwerden ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten an einige Grundregeln halten.

Beschwerdemanagement [pdf, 10.8 MB]

Besuchstage

Es finden regelmässig am 15. Tag des Monats Besuchtstage statt, an denen Eltern oder andere Bezugspersonen der Kinder dem Unterricht beiwohnen können. An den Besuchstagen findet der reguläre, alltägliche Unterricht statt. Es kann sein, dass auch einmal ein Waldmorgen oder eine Exkursion durchgeführt wird. Selbstverständlich sind die Eltern auch ausserhalb der offiziellen Besuchstage eingeladen, einen Schulbesuch zu machen. Wir empfehlen eine vorherige telefonische Anmeldung bei der Lehrperson.

Beurteilung Promotionen

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von der 1. in die 2. Klasse der Primarschule basiert auf einer Gesamtbeurteilung der Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern. Ab der 2. Klasse der Primarschule entscheiden die Zeugnisnoten in den Kern- und Erweiterungsfächern über die Beförderung in die nächst höhere Klasse. Repetitionen aufgrund eines Nichterfüllens der Promotionsanforderungen sind in der 1. bis 5. Klasse der Primarschule möglich. 
Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule und von der Primarschule in die Oberstufe basiert auf der Empfehlung der abgebenden Lehrperson.

Leitfaden Beurteilen an der Schule Schinznach 
Beurteilen an der Schule Schinznach - Leitfaden [pdf, 545 KB]

Promotion und Übertritte, Schulportal Kanton Aargau

Handreichung Beurteilen in der Volksschule
Handreichung Beurteilung in der Volkschule, Schulportal Kanton Aargau

Bibliothek

Die Schule Schinznach legt Wert auf einen regen Besuch der Gemeindebibliothek. Die Bibliothek steht allen Schülerinnen und Schülern der Gemeinde Schinznach offen. 

Eintritt in den Kindergarten

Kinder, die bis zum 31. Juli ihr 4. Lebensjahr abgeschlossen haben, beginnen im darauffolgenden August mit dem Kindergarten. Anmeldungen und Informationen werden Ende Januar/Anfang Februar den Eltern zugestellt. Im März findet zudem jeweils ein Informationsanlass für die Eltern der neuen Kindergarten-Kinder statt.

Broschüre Kindergarten-Eintritt  [pdf, 6.7 MB]

Elektronische Geräte

Mobiltelefone und elektronische Geräte müssen während den allgemeinen Unterrichtszeiten (7.30 bis 16.05 Uhr) und in den Pausen ausgeschaltet sein. Diese Regelung gilt für das gesamte Schulareal (inkl. Mehrzweckhalle und Oberstufen-schulhäuser und deren Verbindungswege).

Empfangs- und Unterrichtszeiten

Während der Empfangszeit von 8.00 bis 8.20 Uhr können die Kinder das Schulhaus und den Kindergarten individuell betreten. Schulkinder können bei Bedarf von der Lehrperson auf 8.00 Uhr aufgeboten werden (z.B. um Arbeiten zu vollenden). Der eigentliche Unterricht beginnt um 8.20 Uhr und dauert am Vormittag bis 11.50 Uhr. In der Schule dauern die Lektionen 45 Minuten. Am Morgen findet zwischen 9.55 und 10.15 Uhr die grosse Pause statt.
Die Schule Schinznach hat von Montag bis Freitag am Morgen Blockunterricht von 8.20 - 11.50 Uhr. Je nach Klasse und Stufe findet der Unterricht am Nachmittag zwei bis vier Mal, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, statt. Der Unterricht dauert jeweils von 13.30 bis 15.05 oder 16.15 Uhr.

Der Unterricht im Kindergarten dauert am Vormittag von 8.20 - 11.40 Uhr.  
Empfangszeit: 8.00 - 8.20 Uhr / Verabschiedungszeit: 11.40 - 11.50 Uhr. 

Erkrankung/Unfall während des Unterrichtes

Erkrankt ein Kind während dem Unterricht, werden die Eltern kontaktiert. Das Kind wird erst nach Hause gelassen, wenn sichergestellt ist, dass es zu Hause betreut ist.

Bei Unfällen werden die Eltern ebenfalls direkt kontaktiert und bei Bedarf wird Ihr Kind direkt zum Arzt oder ins Spital gefahren bzw. die Ambulanz geholt. 

Bitte beachten Sie, dass die Unfallversicherung Sache der Eltern ist. Die Schülerunfallversicherung der Schule kommt für allfällige Folgekosten auf. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung eines Selbstbehaltes.

Fotoaufnahmen auf der Schul-Website

Die Homepage der Schule Schinznach wird laufend aktualisiert. Nebst all den fachlichen und administrativen Informationen werden auch gerne von diversen Anlässen der Schule (Reisen, Exkursionen, Projektwoche, Lichterumzug usw.) Fotos aufgeschaltet.

Dazu bitten wir die Eltern beim Schuleintritt ihres Kindes um Ihr Einverständnis als Erziehungsberechtigte. Selbstverständlich werden wir weder Namen noch Adressangaben der Kinder auf der Homepage publizieren. Die Einverständniserklärung gilt bis zum Ende der Schulpflicht des Kindes an der Primarschule Schinznach. Möchten die Eltern die Einverständniserklärung vor Ende der Schulpflicht widerrufen, melden sie sich bitte beim Schulsekretariat oder bei der Schulleitung.

Gesund durch die Schulzeit

Die Schule macht fit fürs Leben. Sie bildet Kinder und Jugendliche. Wer gesund ist, kann sich auch schulisch positiv entwickeln. Es ist es wichtig, dass Schule und Eltern gut zusammenarbeiten.

Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne auf die Homepage der Gesundheitsförderung des Kantons Aargau. 
Gesundheitsförderung Kanton Aargau  

Ihr Kind ist krank

Wenn Ihr Kind krank ist, informieren Sie bitte die Lehrperson vor Beginn des Unterrichts mit einer KLAPP-Absenzenmeldung (siehe Anleitung unter Punkt Klapp-App).
Kinder sollen erst wieder in die Schule geschickt werden, wenn sie wirklich gesund sind. Dauert eine Abwesenheit länger als  zwei Wochen, ist der Lehrperson ein Arztzeugnis auszuhändigen. Auf Verlangen der Schule haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, wenn begründete Zweifel an der Krankheit des Kinds bestehen.

Klapp-App

Die Primarschule Schinznach nutzt die App "KLAPP" als Kommunikationsmittel zwischen Schule und Eltern.

Klapp - erste Schritte für Eltern [pdf, 277 KB]

Kurzanleitung: Nachricht senden und Absenz melden [pdf, 2.9 MB]

Support-Center KLAPP

Kommunikationskonzept

Die Primarschule Schinznach hat ein Kommunikationskonzept erarbeitet. Dieses beschreibt die Kommunikationsstrategie der Schule und beinhaltet die Richtlinien für die interne und externe Kommunikation. Es bildet das Fundament und die Eckpfeiler sämtlicher Kommunikationsvorgänge. 

Kommunikationskonzept Primarschule Schinznach [pdf, 11.5 MB]

Kopfläuse  
Krankheit Lehrperson

Wird eine Lehrperson kurzfristig krank, informiert sie die Eltern via KLAPP.
In der Regel bleiben die Schülerinnen und Schüler dann zu Hause und der Unterricht fällt aus. Sollte eine Betreuung zu Hause nicht möglich sein, melden die Eltern ihr Kind bei der abnehmenden Lehrperson an. Die Information zum Ablauf im Krankheitsfall wird zu Beginn des Schuljahres abgegeben. 

Mittagstisch & Tagesstruktur

FamilienNetz Schinznach ist die Trägerschaft der Tagestrukturen der Gemeinde Schinznach. Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne direkt auf die Homepage vom FamilienNetz Schinznach.

Musikschule

Der Musikunterricht bietet die einmalige Chance, sich aktiv mit Musik zu beschäftigen und nicht nur zu konsumieren. An der Musikschule Schenkenbergertal können Kinder und Jugendliche ihre Freude an der Musik aktiv leben und ein Instrument lernen.

Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne direkt auf die Homepage der Musikschule Schenkenbergertal.

Rechte und Pflichten der Eltern

Eltern haben das Recht, über den Stand der Leistungen ihrer Kinder und das Schulgeschehen informiert zu werden. Sie können sich jederzeit für ein Gespräch anmelden. Bei wichtigen Entscheiden, etwa beim Übertritt in die Primarschule und die Sekundarstufe I, sind die Erziehungsberechtigten einzubeziehen. Es steht ihnen zu, Elternversammlungen zu bilden.

Die Eltern tragen die Verantwortung in der Erziehung ihrer Kinder. Sie schicken ihr Kind regelmässig und pünktlich in die Schule und verpflichten sich, die Lehrpersonen oder die Schulleitung frühzeitig über Veränderungen im Verhalten ihres Kinds oder über Gründe zum Fernbleiben vom Schulunterricht zu informieren.

Die Eltern nehmen an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teil, zu denen die Schulleitung oder eine Lehrperson einladen.

Schulleitung

Die Schulleitung übernimmt die operative Führung der Schule im Rahmen der kantonalen Vorgaben. Ihr fallen folgende Aufgaben zu:
Personalführung (Einführung neuer Mitarbeitenden, Mitarbeiterbeurteilung und -förderung), Pädagogische Führung (Umsetzung des Leitbildes, Einhaltung des Lehrplanes, Qualitätsentwicklung), Organisation des Schulalltages sowie die Information und Kommunikation mit Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden.

Schulleitung Primarschule Schinznach

Schulordnung

Damit sich alle in unserer Schulhausgemeinschaft wohl fühlen können, erlassen Gemeinderat, Schulleitung und Lehrpersonen eine Schulordnung. Sie stützt sich auf das derzeit gültige Schulgesetz des Kantons Aargau und die Verordnung über die Volksschule. Sie wird allen Eltern zu Beginn der Schulzeit ihrer Kinder abgegeben, mit der Bitte um Aufbewahrung. Der obligatorische Kindergarten gehört auch zur Volksschule.

Schülerinnen und Schüler, die gegen die Schulordnung, Klassenregeln, Schulhausregeln oder gegen andere Bestimmungen des Gemeinderates oder der Schulleitung verstossen, können durch die Lehrpersonen, die Schulleitung oder den Gemeinderat disziplinarisch bestraft werden (Schulgesetz §38 a-f, Reglement über die Spezialgesetzliche Delegation im Schulbereich).

Schulordnung [pdf, 5.9 MB]

Schulweg / Veloständer

Die Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse, wohnhaft im Ortsteil Oberflachs, dürfen den Schulweg mit dem Velo zurücklegen. Schülerinnen und Schüler wohnhaft im Ortsteil Schinznach-Dorf, deren Schulweg einen Kilometer und mehr beträgt, dürfen den Weg ebenfalls mit dem Velo zurücklegen. Für die 4. Klasse sind die Veloständer vor der Feldegg reserviert. Für die 3, 5. &. 6. Klasse sind Veloständer bei der Mehrzweckhalle reserviert.

Der Veloständer muss bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.

Schwimmen

Es findet eine gezielte Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler statt. Diese ist den individuellen Voraussetzungen der Kinder, der Schulstufe und der Häufigkeit des Schwimmunterrichts angepasst. Der Schwimmunterricht ist eine Ergänzung zum Sportunterricht und ersetzt keinesfalls einen Schwimmkurs. 

Konzept Schwimmunterricht [pdf, 1.0 MB]

Sternstunde

Konzept freiwillge zusätzliche Lektion "Sternstunde"

Es handelt sich um ein schulergänzendes Angebot, welches von der Klassenlehrperson betreut wird. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeitgefäss, in dem sie in der Schule selbständig an Hausaufgaben arbeiten oder für Prüfungen lernen können. Die Anwesenheit der Klassenlehrperson ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern zudem, gezielt Fragen zu stellen.

Es wird in allen Abteilungen aus Zyklus 2 wöchentlich während einer Lektion im Anschluss an den Unterricht an einem Nachmittag angeboten. Es steht somit allen Schülerinnen und Schülern der 3. - 6. Klasse offen. Dieses Angebot ist für die Eltern kostenlos.

Konzept freiwillige zusätzliche Lektion "Sternstunde" [pdf, 155 KB]

Übertritt in die 1. Klasse 

Zwischen Januar und März finden mit den Eltern der grossen Kindergartenkinder und den Kindergartenlehrpersonen die Übertrittsgespräche in die 1. Klasse statt. Die Kindergartenkinder besuchen Mitte Juni, am Bsüechlitag, die neue Lehrperson der 1. Klasse.

Übertritt in die Oberstufe

Die Übertritte in die Oberstufe werden bis vor den Sportferien mit der Klassenlehrperson, den Eltern und der Schülerin/dem Schüler besprochen. Die Schüler und Schülerinnen besuchen die Oberstufe an den Standorten Veltheim und Schinznach, welche zu der Kreisschule Schenkenbergertal gehören.

Broschüre Übertrittsverfahren [pdf, 507 KB]

Urlaube und Dispensation

Die Details zum Bezug von Urlaubstagen, Paragraph 38 und Absenzen finden Sie auf dem Dokument Absenzen- und Urlaubsregelung [pdf, 10.8 MB]. Bitte beachten Sie, dass an Tagen mit Schulanlässen kein Paragraph 38 bezogen werden kann.

Zahnprophylaxe

Die Fachfrau für Zahnhygiene besucht die Schulklassen während des Schuljahres und erklärt die korrekte Pflege der Zähne. Sie gibt den Schülerinnen und Schülern wichtige Informationen rund um die Zahnhygiene und Zahnprophylaxe. Beim Eintritt in den Kindergarten erhalten alle Kinder ein Büchlein mit Gutscheinen für einen jährlichen, kostenlosen Zahnuntersuch beim eigenen Zahnarzt/eigener Zahnärztin.

Znüni

Ihr Kind verbraucht im Kindergarten und der Schule viel Energie. Ein gesundes und nahrhaftes, in Ruhe eingenommenes Frühstück liefert ihm diese. Geben Sie ihrem Kind zudem ein gesundes, zuckerfreies Znüni mit. Am Geburtstag kann ein spezielles Znüni für die Klasse mitgebracht werden.

Zusammenarbeit Eltern - Schule

Die Zusammenarbeit und Kontaktpflege zwischen allen an der Schule beteiligten Personen sind für die gesunde Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und für das gute Funktionieren der Schule notwendig. Eine frühzeitige, proaktive und regelmässige Information der Eltern mit relevanten, gezielten Mitteilungen zur Schule, zur Klasse und zum Unterricht ist die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit.

Leitfaden Zusammenarbeit Eltern - Schule [pdf, 210 KB]